Zwangsimpfung unter Einschränkung des Grundgesetzes möglich

Viel ist gesprochen worden über eine eventuelle Zwangsimpfung, wenn die Schweinegrippe-Hysterie sich noch weiter verschärft. Auf meine Anfragen hin haben die Behörden abgewiegelt, aber das Infektionsschutzgesetz sieht eine Zwangsimpfung vor, sogar unter der Einschränkung des »Grundrechts zur körperlichen Unversehrtheit«.

Bereits im Juli fragte ich bei den zuständigen Behörden nach: »Kann die Schweinegrippe- Impfung auch zwangsweise angeordnet werden?« Diese versuchten jedoch abzuwiegeln:

»Man kann Menschen nicht zu ihrem Glück zwingen«, sagte mir die Pressesprecherin des Robert-Koch-Institutes. »Zurzeit gibt es keine Pläne zu einer Impfpflicht. Diese könnte sowieso nur vom Bundesministerium für Gesundheit angeordnet werden.«

Dort fragte ich postwendend nach. Die oberste Gesundheitsbehörde, das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin, beteuerte, dass es »keine Zwangsimpfung geben wird«, sondern lediglich ein »Impfangebot« an die Bevölkerung. Inwieweit die Lage sich verschlechtern müsste, damit der Staat eine Zwangsimpfung anordnet, konnte mir die Pressesprecherin allerdings nicht sagen.

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